Kommunen
Stadtverordnetenversammlung und Gemeindevertretung live im Internet – und auf Wunsch als Aufzeichnung zum Nachschauen.
Rechtsgrundlage in Hessen: Nach § 52 Abs. 3 HGO kann die Hauptsatzung die Echtzeitübertragung öffentlicher Sitzungen in Bild und Ton im Internet zulassen und regeln, in welchem Umfang Aufzeichnungen bereitgestellt werden.
Wir liefern Kamera, Ton, Übertragung und die Einbindung auf Ihrer Website. Die Inhalte bleiben bei Ihnen.
Vereine und Verbände
Hybride Mitgliederversammlung: Ein Teil der Mitglieder sitzt im Saal, die anderen nehmen online teil.
Rechtsgrundlage: Seit dem 21.03.2023 erlaubt § 32 Abs. 2 BGB die hybride Mitgliederversammlung, sofern die Satzung sie nicht ausschließt. Die Einladung muss beschreiben, wie Mitglieder ihre Rechte online ausüben.
Persönliche Zugangskarten, moderierte Fragen und ein Teilnahmenachweis je Karte sind dabei.
Kirchengemeinden
Gottesdienste, Konzerte und Gemeindeveranstaltungen für alle, die nicht vor Ort sein können – ohne Werbung, ohne Plattform, ohne Tracking.
Kamera und Bildausschnitt planen wir so, dass Besucherinnen und Besucher nicht ungewollt im Bild sind. Die Musikrechte klären wir vor dem ersten Termin mit Ihnen.