Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

der VOLK EVENTSERVICE GmbH · Stand: 28.09.2026

VOLK EVENTSERVICE GmbH · Bahnhofstraße 61 · 35410 Hungen · Amtsgericht Gießen HRB 11281

Teil A – Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der VOLK EVENTSERVICE GmbH (nachfolgend „VOLK“) und ihren Kunden über die Vermietung von Veranstaltungstechnik (Teil B), Dienstleistungen der Veranstaltungstechnik einschließlich Personal, technischer Leitung und Planungsleistungen (Teil C), Livestreams und Aufzeichnungen (Teil D) sowie die Lieferung und Installation fester Medientechnik (Teil E).

(2) Kunden im Sinne dieser AGB sind Verbraucher (§ 13 BGB) und Unternehmer (§ 14 BGB) einschließlich juristischer Personen des öffentlichen Rechts. Regelungen, die nur für Verbraucher oder nur für Unternehmer gelten, sind als solche gekennzeichnet.

(3) Gegenüber Unternehmern gelten diese AGB in ihrer jeweils aktuellen Fassung auch für künftige Verträge, ohne dass VOLK erneut auf sie hinweisen muss. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn VOLK ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmt.

(4) Im Einzelfall getroffene Vereinbarungen, insbesondere im Angebot, haben Vorrang vor diesen AGB.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

(1) Darstellungen von Geräten und Leistungen auf der Website und in den Mietportalen (shop.volk-eventservice.de und dryhire.volk-eventservice.de) sind unverbindlich. Eine Anfrage über die Mietportale ist keine verbindliche Buchung; VOLK antwortet mit einem Angebot.

(2) Angebote von VOLK sind 14 Tage ab Angebotsdatum verbindlich, sofern im Angebot nichts anderes angegeben ist. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot in Textform (z. B. per E-Mail) annimmt oder VOLK einen Auftrag des Kunden in Textform bestätigt.

(3) Mietgegenstände, Personal und Termine sind erst mit Vertragsschluss verbindlich reserviert.

(4) VOLK darf gleichwertige Geräte anderen Typs einsetzen, wenn sie die vereinbarte Funktion mindestens gleichwertig erfüllen und dies für den Kunden zumutbar ist.

(5) VOLK darf zur Erfüllung qualifizierte Subunternehmer und Fremdpersonal einsetzen. VOLK bleibt gegenüber dem Kunden für die Leistung verantwortlich.

§ 3 Preise, Zahlung und Kaution

(1) Preise gegenüber Unternehmern verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Preise gegenüber Verbrauchern sind Endpreise einschließlich Umsatzsteuer.

(2) Sofern im Angebot nichts anderes angegeben ist, gelten Mietpreise je Miettag. Transport, Auf- und Abbau, Personal und Fahrtkosten werden gesondert berechnet.

(3) Ein Personaltag umfasst bis zu 10 Stunden einschließlich Pausen. Darüber hinausgehende Einsatzzeit wird je angefangener Stunde nach dem im Angebot genannten Satz berechnet. Wartezeiten, die der Kunde zu vertreten hat, gelten als Einsatzzeit.

(4) Verbraucher zahlen eine Anzahlung von 30 % des Auftragswerts nach Vertragsschluss; der Restbetrag ist 7 Tage vor der Veranstaltung fällig. Unternehmer zahlen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug. Bei Neukunden oder Aufträgen über 5.000 € netto kann VOLK eine Anzahlung von 30 % verlangen; das Angebot weist dies aus.

(5) Bei Vermietung an Verbraucher oder Neukunden kann VOLK eine Kaution verlangen, deren Höhe im Angebot genannt ist. Sie ist vor Übergabe zu leisten und wird nach ordnungsgemäßer Rückgabe unverzüglich erstattet oder mit berechtigten Forderungen verrechnet.

(6) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Für Verbraucher gilt diese Einschränkung nicht für Gegenforderungen aus demselben Vertragsverhältnis, insbesondere wegen Mängeln.

§ 4 Stornierung durch den Kunden

(1) Der Kunde kann den Vertrag vor Beginn der Leistung jederzeit in Textform stornieren. Ein gesetzliches Widerrufsrecht von Verbrauchern (§ 18) bleibt unberührt.

(2) Bei Stornierung kann VOLK anstelle der vereinbarten Vergütung eine pauschale Entschädigung verlangen. Sie beträgt, bezogen auf die vereinbarte Vergütung und den Zeitpunkt des Eingangs der Stornierung vor dem ersten Leistungstag:

– bis 61 Tage vorher: 10 %
– 60 bis 31 Tage vorher: 30 %
– 30 bis 15 Tage vorher: 50 %
– 14 bis 4 Tage vorher: 75 %
– ab 3 Tagen vorher oder bei Nichterscheinen: 90 %

(3) Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass VOLK kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist oder VOLK höhere Aufwendungen erspart hat. VOLK kann stattdessen die vereinbarte Vergütung abzüglich der ersparten Aufwendungen konkret abrechnen.

(4) Eine nachträgliche Verringerung des Auftragsumfangs gilt für den entfallenden Teil als Stornierung.

§ 5 Höhere Gewalt, Wetter und behördliche Anordnungen

(1) Kann eine Veranstaltung wegen höherer Gewalt (z. B. Unwetter, behördliches Verbot, Epidemie) nicht stattfinden, ohne dass eine Partei dies zu vertreten hat, werden beide Parteien von ihren Leistungspflichten frei. VOLK behält den Anspruch auf Vergütung der bis dahin erbrachten Leistungen sowie auf Ersatz nachgewiesener Aufwendungen, die nicht mehr abwendbar waren.

(2) Die Entscheidung, eine Veranstaltung im Freien trotz Wetterwarnung durchzuführen, trifft der Kunde als Veranstalter. § 8 bleibt unberührt.

§ 6 Pflichten und Verantwortung des Kunden

(1) Veranstalter ist der Kunde, sofern nichts anderes vereinbart ist. Er ist insbesondere verantwortlich für behördliche Genehmigungen und Anzeigen, die Einhaltung des Versammlungsstätten-, Lärm- und Immissionsschutzrechts, ein erforderliches Sicherheitskonzept sowie Anmeldungen bei Verwertungsgesellschaften (z. B. GEMA), soweit VOLK diese Aufgaben nicht ausdrücklich übernommen hat.

(2) Der Kunde stellt rechtzeitig und kostenfrei sicher: Zufahrt und Ladezonen, ausreichende und abgesicherte Stromversorgung entsprechend den im Angebot genannten Anschlusswerten, geeignete Aufbauflächen, geeignete Anschlagpunkte und Untergründe, witterungsgeschützte Standorte für nicht wetterfeste Technik sowie die Bewachung der Technik außerhalb der Betriebszeiten.

(3) Angaben des Kunden zu Maßen, Traglasten, Besucherzahlen, Programm und Zeitplan legt VOLK seiner Planung zugrunde. Die Tragfähigkeit von Decken, Traversen der Location und Anschlagpunkten weist der Kunde bzw. der Betreiber der Location nach.

(4) Der Kunde benennt einen Ansprechpartner, der während Auf- und Abbau sowie der Veranstaltung erreichbar und entscheidungsbefugt ist.

(5) Werden Leistungen durch fehlende Mitwirkung des Kunden verzögert oder erschwert, trägt der Kunde den dadurch entstehenden Mehraufwand.

§ 7 Haftung von VOLK

(1) VOLK haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Übernahme einer Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet VOLK nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist in diesem Fall auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Die verschuldensunabhängige Haftung von VOLK für Mängel, die bei Abschluss eines Mietvertrags bereits vorhanden sind (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB), ist ausgeschlossen.

(4) Für den Verlust von Daten des Kunden (z. B. Präsentationen, Zuspielungen) haftet VOLK nur, soweit der Kunde die Daten in angemessenem Umfang gesichert hat.

(5) Die Haftungsbeschränkungen gelten auch für Mitarbeiter, Subunternehmer und sonstige Erfüllungsgehilfen von VOLK.

§ 8 Sicherheit und Schallpegel

(1) VOLK darf Aufbau oder Betrieb verweigern oder unterbrechen, wenn eine Gefahr für Personen oder Sachen besteht, insbesondere bei Unwetter, zu hoher Windlast, unsicherer Stromversorgung, ungeeigneten Anschlagpunkten oder fehlenden Genehmigungen. Hat VOLK die Ursache nicht zu vertreten, bleibt der Vergütungsanspruch bestehen.

(2) Der Kunde und seine Mitwirkenden befolgen die Anweisungen des Personals von VOLK zur Sicherheit und zur Einhaltung von Schallpegel-Grenzwerten (DIN 15905-5, behördliche Auflagen). Verlangt der Kunde trotz Hinweis höhere Pegel, trägt er dafür die Verantwortung.

Teil B – Vermietung

§ 9 Mietzeit, Übergabe und Rückgabe

(1) Die Mietzeit ergibt sich aus dem Vertrag. Abholung und Rückgabe erfolgen am Lager von VOLK zu den vereinbarten Zeiten, sofern kein Transport durch VOLK vereinbart ist.

(2) VOLK übergibt die Mietgegenstände vollständig, funktionsfähig und geprüft; elektrische Betriebsmittel sind nach DGUV Vorschrift 3 geprüft. Der Kunde prüft bei Übergabe Vollständigkeit und äußerlich erkennbare Schäden; Beanstandungen werden im Übergabeprotokoll festgehalten.

(3) Der Kunde gibt die Mietgegenstände vollständig, in sauberem Zustand und in den zugehörigen Transportbehältern zurück. Bei verspäteter Rückgabe wird für jeden angefangenen Tag die vereinbarte Tagesmiete berechnet; weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.

(4) Übernimmt der Kunde den Transport, trägt er die Verantwortung für geeignete Fahrzeuge und die Ladungssicherung.

§ 10 Nutzung der Mietgegenstände

(1) Der Kunde nutzt die Mietgegenstände nur bestimmungsgemäß, nach den Bedienungsanleitungen und durch fachkundige Personen. Nicht wetterfeste Technik darf nur mit geeignetem Witterungsschutz im Freien betrieben werden.

(2) Das Hängen von Lasten (Rigging) ist nur durch entsprechend qualifiziertes Personal an geeigneten Anschlagpunkten zulässig. Bei Vermietung ohne Personal von VOLK ist der Kunde für die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften verantwortlich.

(3) Untervermietung oder Überlassung an Dritte bedarf der Zustimmung von VOLK in Textform.

(4) Eingriffe, Reparaturen und Veränderungen an den Mietgegenständen sind nicht gestattet. Störungen und Schäden sind VOLK unverzüglich zu melden.

§ 11 Mängel der Mietgegenstände

Mängel sind VOLK unverzüglich anzuzeigen. VOLK erhält Gelegenheit, den Mangel in angemessener Zeit durch Reparatur oder Austausch zu beheben. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Rechte im Rahmen von § 7.

§ 12 Haftung des Kunden für die Mietgegenstände

(1) Der Kunde haftet von der Übergabe bis zur Rückgabe für Verlust und Beschädigung der Mietgegenstände, soweit er diese zu vertreten hat. Das Verschulden von Personen, denen er die Mietgegenstände überlässt, hat er wie eigenes zu vertreten.

(2) Bei Diebstahl erstattet der Kunde unverzüglich Anzeige bei der Polizei und übermittelt VOLK eine Kopie.

(3) Ersetzt werden die Reparaturkosten oder, wenn eine Reparatur nicht wirtschaftlich ist, der Wiederbeschaffungswert, zuzüglich des Mietausfalls für die Dauer der Reparatur oder Wiederbeschaffung, höchstens für 10 Miettage.

(4) VOLK empfiehlt dem Kunden, die Mietgegenstände für die Mietzeit zu versichern.

Teil C – Dienstleistungen, technische Leitung und Planung

§ 13 Leistungsumfang

(1) Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem Angebot. Personal- und Betreuungsleistungen sind Dienstleistungen, sofern kein bestimmter Erfolg vereinbart ist.

(2) Planungsleistungen (z. B. CAD-Pläne, Lastpläne, Lichtvisualisierungen, Simulationen, Sicherheitskonzepte) erstellt VOLK auf Grundlage der Angaben des Kunden nach § 6 Abs. 3. Eine behördliche Genehmigung ist nicht geschuldet. Änderungen aufgrund behördlicher Auflagen oder geänderter Vorgaben des Kunden werden als Zusatzleistung berechnet.

(3) Die Nutzungsrechte an Planungsunterlagen erhält der Kunde nach vollständiger Zahlung als einfaches Recht für die vereinbarte Veranstaltung; die Weitergabe an Behörden, Location und beteiligte Dienstleister für diese Veranstaltung ist gestattet. Offene CAD-Dateien werden nur übergeben, wenn dies vereinbart ist.

§ 14 Technische Leitung, Personal und Arbeitszeit

(1) Übernimmt VOLK die Aufgaben des Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik oder die technische Leitung, ergeben sich die übernommenen Aufgaben abschließend aus dem Vertrag. Die Pflichten des Betreibers der Versammlungsstätte und des Veranstalters bleiben im Übrigen unberührt.

(2) Schallpegelmessungen nach DIN 15905-5 umfassen Messung und Protokoll. Die Einhaltung der Grenzwerte obliegt dem Veranstalter; VOLK weist auf Überschreitungen hin.

(3) VOLK beachtet das Arbeitszeitgesetz. Der Kunde plant Zeitabläufe so, dass gesetzliche Ruhezeiten eingehalten werden können. Eine Verlängerung der Einsatzzeit ist nur im gesetzlich zulässigen Rahmen möglich.

(4) Bei Einsätzen über 8 Stunden stellt der Kunde angemessene Verpflegung und Getränke für das Personal oder zahlt die im Angebot genannte Pauschale.

(5) Bei mehrtägigen Einsätzen außerhalb von 100 km Entfernung vom Firmensitz trägt der Kunde die Kosten einer angemessenen Übernachtung, sofern im Angebot nicht anders geregelt.

(6) Das Personal von VOLK unterliegt nicht dem Weisungsrecht des Kunden und wird nicht in dessen Betrieb eingegliedert. Abstimmungen erfolgen über die jeweils verantwortliche Person von VOLK.

Teil D – Livestream und Aufzeichnungen

§ 15 Livestream (VOLK Direkt)

(1) VOLK stellt die im Angebot beschriebene Technik und Übertragung bereit. Wird die Internetanbindung der Location oder des Kunden genutzt, übernimmt VOLK für deren Verfügbarkeit und Bandbreite keine Gewähr; im Angebot vereinbarte Rückfallleitungen bleiben unberührt.

(2) Der Kunde ist verantwortlich für die Rechte an übertragenen Inhalten, insbesondere Musikrechte (z. B. GEMA), Urheber- und Leistungsschutzrechte, sowie für die Information und erforderliche Einwilligungen der aufgenommenen Personen. Er stellt VOLK von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung dieser Pflichten beruhen.

(3) Soweit VOLK im Rahmen des Livestreams personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet (z. B. Registrierung, Zugangskarten, Fragen, Teilnahmenachweise), schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen Vertrag über die Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.

(4) Aufzeichnungen speichert VOLK 30 Tage nach der Veranstaltung und löscht sie danach, sofern nichts anderes vereinbart ist.

§ 16 Nutzungsrechte an Aufnahmen

Der Kunde erhält nach vollständiger Zahlung ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Recht, die für ihn erstellten Aufnahmen für eigene Zwecke zu nutzen. VOLK darf Aufnahmen als Referenz nur mit Zustimmung des Kunden verwenden.

Teil E – Lieferung und Installation

§ 17 Installation fester Medientechnik

(1) Für Lieferung und Installation gilt Werkvertragsrecht. Nach Fertigstellung weist VOLK die Anlage ein und übergibt eine Dokumentation; die Abnahme wird protokolliert.

(2) Die Abnahme gilt auch als erfolgt, wenn VOLK dem Kunden nach Fertigstellung eine angemessene Frist zur Abnahme gesetzt hat und der Kunde die Abnahme nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert hat. Verbraucher weist VOLK zusammen mit der Aufforderung in Textform auf diese Folge hin.

(3) Der Kunde schafft die baulichen Voraussetzungen nach Absprache (z. B. Leerrohre, Stromanschlüsse, Netzwerkanschlüsse, tragfähige Befestigungsuntergründe). Wartezeiten und Mehraufwand wegen fehlender Voraussetzungen trägt der Kunde.

(4) Sofern nichts anderes vereinbart ist, stellt VOLK Abschlagsrechnungen: 40 % bei Auftragserteilung, 50 % bei Lieferung, 10 % nach Abnahme.

(5) Gelieferte Geräte bleiben bis zur vollständigen Zahlung Eigentum von VOLK, soweit sie nicht durch den Einbau wesentlicher Bestandteil eines Gebäudes werden.

(6) Mängelansprüche richten sich nach dem Gesetz.

(7) Software- und Firmware-Aktualisierungen nach der Abnahme sind nur geschuldet, wenn ein Wartungsvertrag geschlossen wurde.

Teil F – Besondere Bestimmungen für Verbraucher

§ 18 Widerrufsrecht

Verbrauchern steht bei Verträgen, die ausschließlich über Fernkommunikationsmittel (z. B. E-Mail, Telefon) oder außerhalb der Geschäftsräume geschlossen werden, ein gesetzliches Widerrufsrecht nach Maßgabe der nachstehenden Widerrufsbelehrung zu.

§ 19 Verbraucherstreitbeilegung

VOLK ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Teil G – Schlussbestimmungen

§ 20 Datenschutz und Referenzen

(1) Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten enthält die Datenschutzerklärung.

(2) VOLK darf Unternehmer als Referenzkunden mit Firma und Logo nennen und Fotos der eigenen Technik aus dem Auftrag veröffentlichen, sofern der Kunde nicht widerspricht. Fotos, auf denen Personen erkennbar sind, sowie Referenzen von Verbrauchern veröffentlicht VOLK nur mit Einwilligung.

§ 21 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch nicht der Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates entzogen wird, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag Gießen.

§ 22 Unwirksame Bestimmungen

Sind einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften (§ 306 BGB).

Widerrufsbelehrung (für Verbraucher)

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (VOLK EVENTSERVICE GmbH, Bahnhofstraße 61, 35410 Hungen, Telefon: 06402 – 70 59 749, E-Mail: info@volk-eventservice.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

– An VOLK EVENTSERVICE GmbH, Bahnhofstraße 61, 35410 Hungen, E-Mail: info@volk-eventservice.de:
– Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*) / die Miete der folgenden Gegenstände (*)
– Bestellt am (*)
– Name des/der Verbraucher(s)
– Anschrift des/der Verbraucher(s)
– Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
– Datum